Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. Selbsthilfe Demenz. Damit sichern Sie sich Ihre Interessenvertretung und stärken die Gemeinschaft. Wir freuen uns auf Sie!
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, füllen Sie bitte unseren
Mitgliedsantrag (PDF zum Download) aus
und mailen ihn an
Informationen über unsere Aktivitäten/Satzung
Vorteile für unsere Mitglieder
Als Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Landesverbandes Bayern e. V.,
Selbsthilfe Demenz können Sie folgenden Service nutzen:
- Mitgliederrundbrief mit Informationen zu den Aktivitäten des Landesverbandes und der Mitgliedsorganisationen
- Vierteljährliche Zusendung der Zeitschrift der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
- Vertretung Ihrer Anliegen im Landespflegeausschuss
- Vertretung Ihrer Anliegen auf Bundesebene durch Mitwirkung in den Gremien der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
- Öffentlichkeitsarbeit für die Interessen von Menschen mit Demenz und ihren pflegenden Angehörigen
- Beratung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen
- Unterstützung bei der Gründung von Gesprächsgruppen, Betreuungsgruppen und Laienhelferkreisen
15% Ermäßigung bei Buchung der Schulung/Fortbildung § 45 a SGB XI. Diese Schulungskonzept gilt ab dem 01.01.2019 und qualifiziert ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Helfende für den flexiblen Einsatz im Rahmen aller Angebote zur Unterstütung im Alltag
Jahresbeiträge
Ordentliche Mitglieder
können alle örtlichen und regionalen Alzheimer Gesellschaften sowie Alzheimer-Selbsthilfegruppen werden, die sich für die Interessen von Menschen mit Demenz und ihrer pflegenden Angehörigen einsetzen.
Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt
je Einzelmitglied 2,00 Euro, höchstens jedoch 100,00 Euro
Fördermitglieder
können natürliche Personen oder juristische Personen werden, die die Arbeit des Landesverbandes ideell und finanziell unterstützen möchten. Sie haben kein Stimmrecht.
Jahresbeitrag für natürliche Personen
nach eigenem Ermessen, aber mindestens 40,00 € im Jahr
Jahresbeitrag für juristische Personen
nach eigenem Ermessen, aber mindestens 100,00 € im Jahr
Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Mitgliedsbeiträge
Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zum 1.1.2007 wurde die Möglichkeit des vereinfachten Zuwendungsnachweises für Mitgliedsbeiträge und Spenden (für Beträge bis 200 EUR) an gemeinnützig anerkannte Vereine geschaffen. Statt der Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster genügt auch im Lastschriftverfahren die einfache Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Empfängerbeleg (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV) als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen aus.
Bitte reichen Sie den entsprechenden Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug oder beim online-Banking den Buchungsausdruck zusammen mit dem von uns vorbereiteten Beleg über die Gemeinnützigkeit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. bei Ihrem Finanzamt ein.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis (Beleg Mitgliedsbeitrag) zum Download
Kontakt
Andrea Haug
Tel: 0911 44 66 784
E-Mail: