Schulungs-/Fortbildungsangebot in Kooperation mit dem Bayerischen Landesausschuss für Hauswirtschaft e.V. (BayLaH) für die Qualifizierung von ehrenamtlichen und nicht ehramtlichen Helfenden im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den Richtlinien des AVSG.

WICHTIG: Leistungen in diesem Bereich können nur mit den Krankenkassen abgerechnet werden, wenn sich die Qualifikation der in diesem Bereich tätigen Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen des AVSG richtet. 

 LogoKopf gefördert durch Pf web sowie die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern!

 

Schulung und Fortbildung für ehrenamtlich und nicht ehrenamtlich Helfende zur Erbringung von Leistungen
gemäß § 45 a SGB XI 

Wichtige Vorabinformation:
Aufgrund der Richtlinien des Landes Bayern, ist es ab dem Förderjahr 2022 nur noch möglich die komplette Basischulung § 45a SGB XI Modul 1 – 3 mit 40 UE beim Landesverband zu buchen!

Infofolder Schulung/Fortbildung §45a SGB XI_2022                       

Die Schulung/Fortbildung soll auf das ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Erbringen von Leistungen im Rahmen verschiedender Angebote zur Unterstützung im Alltag vorbereiten, um hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen und zu begleiten sowie pflegende Angehörige zu entlasten.

Diese umfassen sowohl:

  • Betreuungsangebote: Ehrenamtliche Helferkreise, Betreuungsgruppen, Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPis)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Alltags-/Pflegebegleiter
  • Angehörigengruppen

Wichtig: Für die Auftraggeber der Schulungen/Fortbildungen stellen wir die Anträge auf Fördermittel und zeigen uns verantwortlich für die Verwendung. Hier dürfen keine weiteren staatlichen Fördermittel beantragt werden, damit eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann.

Schulungskonzept § 45a SGB XI Modul 1 – 3 mit 40 UE des Landesverbandes und seinem Kooperationspartner BayLaH (gerade in Überarbeitung) auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:

Bundesrecht:

  • § 45a – c SGB XI
  • Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 45c Abs. 7 SGB XI in Verbindung mit § 45d SGB XI in der Fassung vom 26.10.2020

Landesrecht:

  • Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8 Abschnitt  5, in Kraft getreten am 31.12.2020
  • Hinweise zum Vollzug der AVSG, Teil 8 Abschnitt 5 – 8, in Kraft getreten am 31.12.2020

 

Weiterführende Informationen zu Angeboten zur Unterstützung in Alltag